Allgemeine Geschäftsbedingungen


  § 1 Geltungsbereich  
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag ("Anzeigenvertrag") zwischen der DocCheck® Medical Services GmbH ("DocCheck") und dem Stellenanbieter oder Anbieter eines Bewerberprofils ("Auftraggeber").

(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn DocCheck Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  § 2 Vertragsgegenstand  
(1) Vertragsgegenstand ist das Darstellen von Stellenanzeigen (im folgenden kurz: "Anzeige") oder Bewerberprofilen (im folgenden kurz: "Profil") des Auftraggebers im Internet auf der Website von DocCheck und der Zugriff auf die von DocCheck betriebene Stellen- bzw. Bewerberdatenbank durch den Auftraggeber.
  § 3 Vertragsschluss  
(1) Der Vertrag zwischen DocCheck und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftrag durch DocCheck schriftlich per e-Mail oder Fax bestätigt wird. Die Annahme eines Auftrags kann auch stillschweigend erfolgen.

(2) Bei direktem Einstellen einer Anzeige bzw. eines Profils durch den Auftraggeber über das von DocCheck angebotene Webinterface kommt der Vertrag mit dem "Absenden" und bzw. "Online-Stellen" der Inhalte zustande.
  § 4 Ablehnung des Vertrags  

DocCheck behält sich vor, Anzeigen oder Profile wegen inhaltlicher oder technischer Mängel abzulehnen, z.B. wenn deren Inhalt gegen geltende gesetzliche Bestimmungen oder ethische Rahmenbedingungen verstößt oder die Veröffentlichung für DocCheck unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags durch DocCheck wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Evtl. bereits geleistete Zahlungen werden nach Möglichkeit erstattet.
  § 5 Inhalte der Anzeige  
(1) Für die inhaltliche, formale und rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, bzw. der für Ihre Erstellung zur Verfügung gestellten Materialien ist allein der Auftraggeber verantwortlich. DocCheck überprüft die Anzeigeninhalte nicht auf eine evtl. Beeinträchtigung der Rechte Dritter. Der Auftraggeber stellt DocCheck von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften oder unzulässigen Inhalten der Anzeige resultieren.

(2) Sofern im Rahmen der Anzeige geschützte Warenzeichen, Logos oder Wortmarken verwendet werden, sichert der Auftraggeber zu, dass er das räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht zur Verwendung dieser Elemente besitzt.

(3) Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung aller für die Erstellung der Anzeige notwendigen Inhalte und Grafiken verantwortlich. Die Anlieferung hat bis spätestens drei Werktage vor der Veröffentlichung zu erfolgen. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Anlieferung von Inhalten entstehen, sind von DocCheck nicht zu vertreten.
  § 6 Veröffentlichung der Anzeige  
(1) Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt zu dem vom Auftraggeber im Webinterface festgesetzten oder mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein konkreter Zeitpunkt vereinbart worden, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich mit Abschluss des Anzeigenvertrages.

(2) Jede Anzeige wird nur einmal in der Datenbank bzw. auf den Webseiten von DocCheck veröffentlicht. Eine Mehrfachveröffentlichung von inhaltlich identischen oder nur leicht variierten Insertionen durch den Auftraggeber ist unzulässig.
  § 7 Änderung der Anzeige  
(1) DocCheck führt auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an bereits veröffentlichten Stellenanzeigen durch, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Bei Standardanzeigen kann der Auftraggeber die Änderungen auch selbst im Webinterface vornehmen.

(2) Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige so verändern, dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

(3) Änderungen, die der Auftraggeber selbst vornimmt, oder die mit geringem Aufwand durch DocCheck zu bewerkstelligen sind, werden kostenlos durchgeführt. Bei umfangreicheren Änderungen berechnet DocCheck dem Auftraggeber die entstehenden Kosten.
  § 8 Bewerberdatenbank  
(1) DocCheck bietet Jobsuchenden die Möglichkeit, Ihre Profile kostenfrei in die Bewerberdatenbank einzustellen. Die Nutzung (Recherche) in der Bewerberdatenbank ist kostenpflichtig. Die Kosten sind in der jeweils gültigen Preisliste definiert.

(2) Vom Bewerber hochgeladene Daten und Profile können vom Bewerber jederzeit gelöscht werden. DocCheck kann jedoch nicht ausschließen, dass sich auch nach der Löschung für einen unbestimmten Zeitraum in Suchmaschinen und ähnlichen Services gecachte Inhalte aus der Bewerberdatenbank finden lassen.

(3) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank wird dem Auftraggeber durch Erteilung eines Zugangscodes (Username, Passwort) ermöglicht, mit dem er seine Nutzungsberechtigung gegenüber DocCheck ausweist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Zugangscode geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Um einem Missbrauch vorzubeugen, wird die IP-Adresse des Nutzers während des Log-In registriert.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur solche Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden zu versenden, die sich inhaltlich auf das Jobgesuch beziehen. Bei Versendung werblicher oder sittenwidriger Inhalte kann DocCheck den Zugang des Auftraggebers ohne Angaben von Gründen jederzeit deaktivieren. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers besteht in diesem Fall nicht.

(5) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank und der Download der dort gelisteten Informationen durch Unternehmen, die mit DocCheck im Wettbewerb stehen, ist unzulässig.
  § 9 Gewährleistung  
(1) DocCheck übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben, die in Anzeigen oder Profilen von den jeweiligen Auftraggebern gemacht werden. Das gilt insbesondere für Zeugnisse, Prüfungs-, Promotions- oder Approbationsurkunden, die vom Auftraggeber per Upload an die Anzeige angefügt wurden.

(2) DocCheck gewährleistet keinen Erfolg der Anzeigen. Insbesondere gewährleistet DocCheck nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.

(3) DocCheck gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Stellenanzeige auf den jeweils am meisten verbreiteten Browsern. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen und dass die Darstellung der Anzeige in verschiedenen Browsern voneinander abweichen kann.

(4) DocCheck gewährleistet eine mittlere Verfügbarkeit seines Internetangebots von 97%. Diese Gewährleistung gilt nicht bei allgemeinen Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider.
  § 10 Mängel  
(1) Der Auftraggeber hat die Pflicht, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu reklamieren. Die Reklamationsfrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Reklamation, so gilt die Schaltung der Anzeige als genehmigt.

(2) Bei mangelhafter Wiedergabe einer Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine fehlerfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck des Anzeigenauftrages beeinträchtigt wurde. Wahlweise ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
  § 11 Haftung  
(1) DocCheck haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der DocCheck® oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden. Darüber hinaus haftet DocCheck® unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der DocCheck® verursacht wurden.

(2) DocCheck® haftet nicht für Schäden, einschließlich mittelbarer Schäden und Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangenen Gewinn, die dem Nutzer entstehen
durch fehlerhafte Wiedergabe nutzergesteuerter Angaben
durch nicht ordnungsgemäße Funktion von DocCheck-Diensten unabhängig von der Fehlerursache
durch fehlerhafte Datenübertragung und Druckersteuerung sowie durch Datenverluste oder
sonst im Zusammenhang mit der Nutzung von DocCheck®

es sei denn, diese Schäden beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der DocCheck®.

(3) Die Haftung von DocCheck® ist im Fall des Abs. 1 Satz 2 auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DocCheck® bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. DocCheck® haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.

(4) Vorbehaltlich spezieller Regelungen haftet DocCheck® für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und soweit die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(5) Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. DocCheck® übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.

(7) DocCheck® übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen der Deutschen Telekom und anderer Dienstanbieter, für die Funktionsfähigkeit von Routern außerhalb des DocCheck-eigenen Netzwerkes sowie für den Zustand des Glasfasernetzes.

(8) Für den von Nutzern oder sonst erkennbar von Dritten zusammengestellten Inhalt einzelner Websites, insbesondere auch für den Inhalt von Websites, zu denen DocCheck® lediglich einen Link herstellt, ist ausschließlich der betreffende Nutzer beziehungsweise Dritte verantwortlich. DocCheck® prüft Inhalte weder auf Vollständigkeit und Richtigkeit noch auf Vereinbarkeit mit Standesrecht.
  § 12 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug  
(1) Der Auftraggeber zahlt an DocCheck vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung eine Vergütung, die sich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste ergibt.

(2) Die Rechnung wird von DocCheck nach Auftragserteilung erstellt und per e-Mail oder schriftlich an den Auftraggeber übermittelt. Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verträgen mit abweichendem Abrechnungsmodus wird die Gesamtsumme zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig.

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist DocCheck berechtigt, dem Auftraggeber nach Mahnung und Ablauf einer Frist von 5 Tagen die Zugänge zu den Datenbanken zu sperren und weitere sonstige Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzubehalten.

(4) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  § 13 Aufbewahrung und Archivierung  
(1) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung werden von DocCheck nur für die Dauer des Auftrags aufbewahrt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

(2) Für den Auftraggeber erstellte Anzeigen bleiben maximal 3 Monate auf den Systemen von DocCheck gespeichert.
  § 14 Geheimhaltung, Datenschutz  
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

(2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass DocCheck seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Es werden keine Daten ohne ausdrückliches Einverständnis des Auftraggebers an Dritte weitergeleitet.
  § 15 Urheberrechte  
Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, die Website im Ganzen oder in einzelnen Teilen herunter zu laden, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ein automatisches oder manuelles Auslesen der Inhalte und ihre Wiederveröffentlichung auf einer anderen Website oder in einer anderen Datenbank (z.B. Meta-Jobbörsen, Jöbbörsen-Suchmaschinen), sowie das Einframen oder Parsen von Seiten sind ohne schriftliche Einverständnis von DocCheck nicht zulässig.
  § 16 Sonstiges  
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

(4) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Absicht nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

DocCheck Medical Services GmbH
Vogelsangerstr. 66
50823 Köln

Telefon: 0221-920530
Telefax: 0221-92053-133
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Geschäftsführer: Dr. Frank Antwerpes